Microsoft Deutschland

Kundenservice

 

Onlineangebot für erwachsene Kunden

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits kurz nach Einführung der Xbox 360 in Europa mussten volljährige Videospieler feststellen, dass sie durch Microsoft in Deutschland benachteiligt werden.

Damals konnten wir diese Benachteiligung durch legale Importe aus dem EU-Umland ( z.B. Condemned, Dead Rising, Gears of War, ...) und gezwungenermaßen durch so genannte Fakeaccounts (für Demos und Zusatzinhalte) kompensieren. Das Fehlen von Zusatzinhalten für indizierte Spiele ist ohnehin kurios, da sie nur mit dem Hauptprogramm nutzbar sind. Dieses darf vom Handel ausschließlich an volljährige Kunden abgegeben werden, wodurch bereits gewährleistet ist, dass Jugendliche weder an Hauptprogramm noch Zusatzinhalte kommen können.

Durch das Frühjahrsupdate Anfang Mai 2007 wurde die Downloadmöglichkeit dieser Inhalte über Fakeaccounts, welche für uns von Anfang an nur eine ungeliebte Notlösung war, weiter eingeschränkt bzw. entfernt und uns so die einzige Möglichkeit genommen, an Inhalte zu kommen, welche wir nach deutschem Recht zwar völlig legal besitzen dürfen, die uns Microsoft Deutschland aber scheinbar nicht zur Verfügung stellen möchte.

Diese Einschränkung des deutschen Xbox Live-Angebots verwundert besonders, da laut den "Xbox Live Nutzungsbedingungen" Ziffer 1 nur mit Personen die mindestens 18 Jahre alt sind, ein Vertrag zustande kommen kann. Des Weiteren ist laut Ziffer 4 und 5 der Besitzer des Dienstkontos alleine für die Aktivitäten auf Dienstkonto und Unterkonten verantwortlich.

Diese Punkte sichern Microsoft rein rechtlich bereits gegen eine unberechtigte Nutzung des Xbox Live - Dienstes durch Minderjährige ab.

Da diese Nutzungsbedingungen in der Praxis vermutlich des Öfteren von nicht volljährigen Nutzern akzeptiert werden, fordern wir einen deutschen Xbox Live-Marktplatz mit Altersverifizierung, über den Erwachsene legalen Zugriff auf Erwachsenenprodukte erhalten, und ein wirksamer Schutz gegen den illegalen Zugriff durch Jugendliche erreicht wird.

Dass dies möglich ist, zeigen zahlreiche Onlineplattformen (z.B. www.x-juggler.de, www.ofdb.de, www.amazon.de ) bei denen dank geeigneter Zugangssysteme und Alterskontrollen (z.B. per Postident-Verfahren) Erwachsenenprodukte vertrieben werden, ohne dabei das deutsche Jugendschutzgesetz oder den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu verletzen. (Mit Zugangssystem liegt nach JuschG §1 Absatz 4 kein Versandhandel vor und es kommt zu keinem Verstoß gegen §15 Absatz 1 Nr. 3, im JMStV wird in §4 Absatz 2 darauf hingewiesen das solche Angebote zulässig sind, wenn von Seiten des Anbieters sicher gestellt ist, dass sie nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden (geschlossene Benutzergruppe))

Jugendschutz ist sehr wichtig und wir begrüßen Microsofts Bemühungen diesem gerecht zu werden, doch wir hoffen, dass Ihnen die wachsende Zielgruppe "erwachsener Videospieler" ebenso wichtig ist und Sie nicht einen vermeintlich "einfachen" Weg gehen, obwohl es einen Besseren gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

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